Sicher haben auch Sie schon mitbekommen, dass am 22. November 2022 die neue Gebührenordnung für Tierärzte – kurz GOT – in Kraft treten wird. Bei der GOT handelt es sich um eine bundeseinheitliche gesetzliche Vorgabe! Die aktuell gültige GOT stammt noch aus dem Jahr 1999. Die neue GOT wurde daher komplett überarbeitet: entsprechend der Entwicklungen in der Tiermedizin in den Bereichen Diagnostik und Therapie wurden neue Leistungsarten hinzugefügt; darüber hinaus wurden die Preise angepasst. Im Durchschnitt liegen die Preise der neuen GOT etwa 20-30% über den Preisen der alten GOT. Einige wenige Leistungen sind in der neuen GOT jedoch auch günstiger geworden: dies trifft beispielsweise für das Röntgen zu, da die moderne digitale Technik nicht mehr so hohe Kosten verursacht wie die vor 20 Jahren noch übliche Filmentwicklung.
Warum ist die GOT-Anpassung notwendig?
Auch wir wissen, dass es gerade in der jetzigen Zeit mit hoher Inflation und Energiekrise für viele Tierbesitzer:innen schwierig ist, wenn nun auch noch die Kosten für die Behandlung ihres Tieres steigen. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass der Beruf Tierarzt/Tierärztin heute einer der am schlechtesten bezahlten akademischen Berufe in Deutschland ist. Dies wiederum ist einer der Hauptgründe, warum es auch in der Tiermedizin mittlerweile einen riesigen Fachkräftemangel gibt. Der Personal- und Fachkräftemangel wiederum führt dazu, dass immer mehr Tierkliniken die Notdienstversorgung nicht mehr gewährleisten können und in vielen kleineren Praxen ein Aufnahmestopp für Neukunden gilt. Die Gebührenanpassung ist somit auch deshalb notwendig, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und damit auch das Praxis- und Kliniksterben zu stoppen und ums somit die Notdienstproblematik zu lösen oder zumindest nicht noch weiter zu verschärfen.
Auch wir Tierärzt:innen müssen von unserem Beruf leben. Auch wir müssen so viel erwirtschaften, dass wir unsere Mitarbeiterinnen nach Tarif bezahlen können, die Praxisräume mieten und beheizen können, die Praxisausstattung warten können etc. Von dem, was danach noch übrig bleibt, müssen auch wir Miete zahlen, unser Auto tanken und unsere Familien versorgen können. Im Oktober sind beispielsweise unsere Personalkosten deutlich gestiegen, da die Tiermedizinischen Fachangestellten eine Tariflohnerhöhung um durchschnittlich 18% erhalten haben. Während so die Gehälter für Tierarzthelferinnen seit 1999 um nunmehr ca. 230% gestiegen sind, wurde die GOT im selben Zeitraum nur um 25% angehoben. Die steigenden Praxis- und Personalkosten bedeuten für uns Praxisinhaberinnen, dass unter dem Strich immer weniger übrig bleibt. Ohne die Anpassung der GOT können wir unsere Praxis nicht mehr erfolgreich – und das bedeutet auch: wirtschaftlich erfolgreich – weiterführen. Dass die GOT jetzt so deutlich angehoben wird, hat dabei noch nicht einmal etwas mit der aktuellen Inflation zu tun, sondern holt nur das nach, was in den letzten Jahren versäumt wurde.
Gerne möchten wir weiterhin als Haustierärztinnen für Sie und Ihre Tiere da sein können. Damit wir dies wie gewohnt gewährleisten können und damit dies auch weiterhin mit qualifiziertem Fachpersonal möglich ist, ist die Umsetzung der neuen GOT unumgänglich!
Vor dem Hintergrund der steigenden Kosten für die medizinische Versorgung von Haustieren – insbesondere auch im Notdienst – empfehlen wir allen Besitzern, sich mit dem Thema Tierkrankenversicherung zu beschäftigen! Insbesondere für junge Tiere kann der Abschluss einer Versicherung sinnvoll sein. Eine Tierkrankenversicherung verursacht natürlich auch Kosten – diese sind aber gut kalkulierbar. Mittlerweile gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sein Tier zu versichern, von reinen OP-Versicherungen bis hin zu Krankenvollversicherungen. Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung!