Die Notdienstgebühr kommt
Ab Februar 2020 wird es zu wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Regelung des Tierärztlichen Notdienstes kommen; diese werden vom Bundesrat beschlossen und gelten somit verpflichtend für alle Tierarztpraxen und Kliniken in Deutschland.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Es wird eine pauschale Notdienstgebühr von 50,00 Euro netto – also 59,90 Euro brutto inkl. Mehrwertsteuer – eingeführt; diese ist also von jedem Besitzer zu zahlen, der mit seinem Tier eine Versorgung im Notdienst in Anspruch nimmt.
- Darüber hinaus müssen zusätzlich alle im Notdienst erbrachten tierärztlichen Leistungen mindestens nach dem doppelten Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet werden; im Notdienst darf maximal nach dem vierfachen Satz abgerechnet werden (bisher: nach dem dreifachen Satz).
- Auch die Zeiten, ab wann es sich um eine Behandlung im Notdienst handelt werden neu definiert: so beginnt die „Nacht“ jetzt um 18:00 Uhr und endet um 8:00 Uhr (bisher 19:00 Uhr und 7:00 Uhr); das „Wochenende“ beginnt freitags um 18:00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag um 8:00 Uhr (Achtung: wird von einer Praxis eine reguläre Sprechzeit später am Abend angeboten wie bei uns donnerstags, so darf innerhalb dieser regulären Sprechzeiten weiterhin normal abgerechnet werden!).
Warum die Notdienstgebühr notwendig ist:
Tierkliniken sind verpflichtet, eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung an 7 Tagen in der Woche anzubieten. Allerdings geben immer mehr Kliniken ihre Zulassung ab und haben ebenfalls nur noch werktags tagsüber geöffnet. Die häufigsten Gründe für die Rückgabe der Klinikzulassung sind einerseits die immensen Kosten, die eine 24/7-Versorgung für die Kliniken verursacht und andererseits die Schwierigkeit, Mitarbeiter zu finden, die bereit sind, nachts und am Wochenende zu arbeiten.
Mitarbeiter, die im Notdienst eingesetzt werden, erhalten für diese Zeiten wesentlich höhere Löhne bzw. Zuschläge als im Tagdienst – der Bundesverband praktizierende Tierärzte (bpt) hat berechnet, dass die Aufrechterhaltung einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung für eine Klinik monatlich (Personal-)Kosten von etwa 60.000 Euro verursacht!
Das deutsche Arbeitszeitgesetz regelt außerdem, dass zwischen zwei Dienstzeiten eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden muss; das bedeutet, dass Mitarbeiter, die nachts Bereitschaftsdienst hatten, nicht am nächsten Tag in der regulären Sprechzeit eingesetzt werden dürfen. Diese Regelung gilt selbst für Rufbereitschaften und Telefonate!
Insgesamt bedeutet das, dass normale Haustierarztpraxen wie wir – rechtskonform – keine 24-Stunden-Erreichbarkeit anbieten können. Und auch für viele Kliniken ist diese Rundum-Versorgung personell und wirtschaftlich schlicht nicht mehr umsetzbar, so dass auch in unserer Gegend in den letzten Jahren insgesamt sechs Tierkliniken die Klinik-Zulassung abgegeben haben.
Die Einführung der Notdienstgebühr soll also vor allem dazu beitragen, dass es für Kliniken und Praxen wieder möglich ist, eine Notdienstversorgung anzubieten, ohne dadurch wirtschaftlich in Schieflage zu geraten. Dadurch trägt sie letztendlich dazu bei, die tierärztliche Notfallversorgung nachts und am Wochenende zu gewährleisten!
Durch die Einführung der Gebühr soll außerdem gesteuert werden, dass im Notdienst vor allem echte, medizinische Notfälle vorgestellt werden und nicht Patienten mit Bagatell-Erkrankungen (Flohbefall, Haarausfall) oder chronischen Beschwerden („er humpelt ja schon seit drei Wochen, aber heute passt es mir gerade gut“) die Wartezimmer füllen.
Da natürlich für den einzelnen Tierbesitzer die Behandlungskosten im Notdienst durch diese Gesetzesänderung deutlich steigen können, empfiehlt es sich, hierfür vorzusorgen: dies kann durch den Abschluss einer Tierkrankenversicherung, aber auch in Form eines Sparbuchs mit einem „Notfallgroschen für den Vierbeiner“ geschehen!
Momentan werden wir täglich mit der Frage konfrontiert, ob sich Hunde und Katzen mit dem SARS-Corona-Virus-2 anstecken können bzw. ob man Haustiere testen lassen kann.
Bislang wird nur von einem einzigen Fall aus Hongkong berichtet, in dem ein Hund positiv auf das Virus getestet wurde. Darüber hinaus gibt es im Moment keine Hinweise, dass Hunde oder Katzen an der neuen Corona-Virus-Infektion erkranken können. Außerdem gibt es bislang auch keine Hinweise darauf, dass Haustiere eine Rolle bei der Übertragung der Erkrankung auf den Menschen spielen.
Derzeit sieht weder das European Centre for Disease Control, noch das Robert-Koch-Institut oder das Friedrich-Löffler-Institut eine Notwendigkeit für die Testung von Haustieren. Prinzipiell ist es jedoch auch möglich, Tiere zu testen; die Firma LABOKLIN verfügt über einen SARS-CoV-2-Test für Tiere.
Corona-Virus-Infektion bei Katzen
Bei Katzen gibt es eine Infektion mit einem felinen (also an die Katze angepassten) Corona-Virus. Dieses Virus kann bei Katzen vorübergehende Durchfälle verursachen, bei einer Virus-Mutation innerhalb der betroffenen Katze aber auch die so genannte „FIP“, also die Feline infektiöse Peritonitis (= ansteckende Bauchfellentzündung der Katze) auslösen. Dieses Virus ist nicht identisch mit dem Erreger der aktuellen Corona-Virus-Infektion des Menschen. Das feline Coronavirus stellt keine Ansteckungsgefahr für Menschen dar.
Social Distancing – nahe Kontakte zu Menschen vermeiden
Nach momentanem Kenntnisstand ist vor allem die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch für die Ausbreitung des SARS-Corona-Virus-2 verantwortlich! Aus diesem Grund bitten wir alle Tierbesitzer unsere momentanen Regelungen zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit zu beachten:
– Kommen Sie nur in die Praxis, wenn ihr Tier aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung medizinische Hilfe benötigt!
– Vereinbaren Sie immer telefonisch einen Termin!
– Warten sie im Auto oder mit Abstand zu anderen Menschen im Hof!
– Momentan gilt dies auch für die Abholung von Medikamenten bzw. für die Abgabe von Proben zur Untersuchung!
– Kommen Sie nur mit einer Begleitperson in die Praxis!
– Kommen Sie nicht in die Praxis, wenn Sie selber Krankheitssymptome haben!
– Kommen Sie nicht in die Praxis, wenn Sie zu einer Risiko-Gruppe gehören (Alter, Vorerkrankung, Immunschwäche)!
– Halten Sie auch in der Praxis Abstand und bleiben Sie in den am Boden gekennzeichneten Sicherheitszonen!
Bleiben Sie gesund! Ihr Praxisteam!
Wir sind als Ausbildungspraxis für Studierende der Veterinärmedizinischen Hochschulen gelistet!
Dies bedeutet, dass wir uns verpflichten, unser Wissen und unsere Erfahrung an Studierende der Tiermedizin weiter zu vermitteln. Außerdem halten wir Standards in der Behandlung und in der Ausstattung unserer Praxis ein und führen eine Tierärztliche Hausapotheke.
Die Zeitschrift FOCUS hat aktuell 10.500 Tierarztpraxen und –Kliniken in Deutschland auf der Basis von Kundenempfehlungen bewertet
Dazu wurde eine Besitzerumfrage über Facebook, ein Tierarzt-Onlineverzeichnis und andere Soziale Medien publiziert. Bewertet wurden dabei die Aspekte Behandlung, Service-Orientierung, Gesamteindruck und Ausstattung.
Unsere Praxis hat es unter die TOP 1.395 Praxen geschafft! Wir wurden in allen Bereichen mit zwei Punkten als „exzellent“ bewertet und erhielten insgesamt 90,0 von 100 möglichen Punkten!
Alle Ergebnisse sind nachzulesen in der FOCUS-Sonderausgabe „TIER-Doktor“!
Seit diesem Frühjahr verfügt unsere Praxis über ein eigenes „Inhouse-Labor“!
Konnten wir zuvor nur einige wenige blutchemische Untersuchungen wie beispielsweise Zucker-Tests oder Verlaufskontrollen bei einer Niereninsuffizienz innerhalb unserer Praxis durchführen, so steht uns nun ein eigenes kleines Labor zur Verfügung, in dem wir ein komplettes Blutbild (also rote und weiße Blutkörperchen) und umfassende blutchemische Untersuchungen (also beispielsweise Nieren-, Leber-, Schilddrüsen- und Elektrolytwerte) innerhalb von einer halben Stunde durchführen können!
Dies ist insbesondere bei akuten Erkrankungen, sowie am Wochenende von Bedeutung, wenn es bei der Diagnose-Findung buchstäblich um Stunden geht und man durch die Einsendung in ein externes Labor wertvolle Zeit verlieren würde.
Für seltenere Bluttests und Routine-Profile arbeiten wir wie bisher weiterhin mit den bewährten externen Laboren zusammen.
Auch in bei umseren Haustieren ist die zahnmedizinische Versorgung wichtig für die Gesunderhaltung
Die Behandlungsmöglichkeiten in der Tiermedizin haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt.
Durch ein modernes Zahn-Röntgengerät können wir nun während einer Zahnsanierung direkt unterscheiden, ob ein Zahn wirklich gesund ist, oder nur oberflächlich so aussieht, denn etwa ein Drittel aller Zahnerkrankungen liegen bei Hunden und Katzen im Wurzelbereich und sind somit mit „bloßem Auge“ nicht erkennbar! Dadurch können wir nun ganz gezielt entscheiden, welche Zähne bleiben dürfen und welche Zähne besser gezogen werden sollten!
Seit Februar 2019 ist unsere Praxis mit einem digitalen Röntgendetektor ausgestattet!
Das hat viele Vorteile für uns, aber auch für Sie als Besitzer und letztendlich für die Umwelt:
– Die Röntgenbilder stehen uns nun noch schneller – innerhalb weniger Sekunden – zur Verfügung, als dies zuvor mit der Film-Entwicklungsmaschine der Fall war! Dadurch verkürzt sich die Zeit bis zur Diagnose-Stellung und wir können schneller entscheiden, was als nächstes zu tun ist.
– Die Kosten für Sie als Besitzer sind gleich geblieben – dafür ist es jetzt aber viel einfacher, die Bilder Ihres Tieres an Sie oder an eine andere Praxis oder Klinik z.B. per E-Mail zu übermitteln. Die Bilder werden als JPEGs und immer auch als fälschungssichere DICOM-Dateien gespeichert.
– Dadurch, dass die Bilder jetzt mit einem digitalen Detektor sichtbar gemacht werden, entfällt die chemische Film-Entwicklung. Entwickler und Fixierer mussten zuvor als Sondermüll entsorgt werden – dies ist nun nicht mehr notwendig!