Wichtige Informationen
Neue Katzenschutzverordnung im Kreis Unna
Zum 01.01.2018 ist im Kreis Unna eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft getreten, die sich auf alle wildlebenden und Freigänger-Katzen bezieht. Die Verordnung besagt im Wesentlichen, dass alle freilaufenden Katzen und Kater kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein müssen. Für diese Regelungen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten; innerhalb dieser Frist müssen Halter von Freigängerkatzen diese kastrieren, chippen und bei der TASSO registrieren lassen. Um die wildlebenden Katzen ebenfalls kastrieren und kennzeichnen zu können, arbeitet der Kreis Unna mit den örtlichen Tierschutzvereinen zusammen.
Warum wurde diese Verordnung erlassen?
Freilebende Katzen sind häufig krank; sie haben oft Parasiten wie Würmer, Zecken und Flöhe und leiden unter chronischen (Virus-)Erkrankungen. Außerdem vermehren sich freilebende, unkastrierte Katzen sehr schnell; die Katzenwelpen sind häufig ebenfalls krank und unterernährt. Die Kastration aller freilebenden Tiere sowie aller Hauskatzen mit Freigang soll diesen Problemen vorbeugen.
Durch die Kennzeichnung und Registrierung aller kastrierten Katzen sind die Tiere eindeutig identifizierbar und es kann nachvollzogen werden, dass sie kastriert sind. Die Kennzeichnung und Registrierung ermöglicht es außerdem, dass entlaufene Tiere wieder zu ihrem Halter zurückgebracht werden können.
Wie laufen Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ab?
Katzen werden ungefähr im Alter von einem halben Jahr geschlechtsreif. Die Katzenschutzverordnung schreibt daher vor, dass alle Freigänger – sowohl weibliche als auch männliche Tiere – ab einem Alter von fünf Monaten kastriert werden müssen oder ansonsten bis zur Kastration zu einem späteren Zeitpunkt nicht nach draußen dürfen, sondern im Haus bzw. in der Wohnung gehalten werden müssen. Die Kastration erfolgt unter Vollnarkose; bei männlichen Tieren werden die Hoden, bei weiblichen Tieren die Eierstöcke entfernt. Anschließend wird ein etwa reiskorn-großer Mikrochip unter die Haut implantiert. Die darauf gespeicherte Registriernummer wird dann zusammen mit Ihren Besitzerdaten an das Haustier-Register der TASSO e.V. übermittelt.
Gerne besprechen wir alle offenen Fragen mit Ihnen, bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin!
Weitere Informationen zur Katzenschutzverordnung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Unna unter folgendem Link: http://www.kreis-unna.de/index.php?id=9013.
Informationen zum Verein TASSO e.V. finden Sie im Internet unter folgendem Link: www.tasso.net