Ab dem 01. Juli greift eine Verordnung zur Meldepflicht von Corona-Infektionen bei Haustieren. Die Meldepflicht soll dazu beitragen, neue Erkenntnisse zu Übertragungswegen der Erkrankung zu klären. Empfänglich für eine Infektion mit dem neuartigen SARS-CoV-2 sind nach bisherigem Wissenstand vor allem Frettchen und Katzen; man geht jedoch weiterhin davon aus, dass sie trotzdem keine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen.
Meldepflichtig sind bei Haustieren nur akute Infektionen mit dem SARS-CoV-2. Tierärzte und insbesondere die Leiter von Veterinär-Untersuchungsämtern, Tiergesundheitsämtern und öffentlichen und privaten Untersuchungsstellen sind verpflichtet, nachgewiesene Infektionen zu melden; Tierhalter sind jedoch nicht verpflichtet, ihr Tier routinemäßig testen zu lassen!
Voraussetzung für die Anordnung eines Tests ist, dass ein für das Virus empfängliches Tier (also Katze oder Frettchen) in engem Kontakt mit einem an CoViD-19 erkrankten Menschen war und selber klinische Symptome zeigt.