Neues Medikament namens Cytopoint
Neue Regelungen beim Einsatz von Antibiotika auch bei Kleintieren
Im Februar 2018 hat der Bundesrat beschlossen, dass durch die „Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung“ (TÄHAV) der Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin neuen Regeln unterworfen werden soll. Diese Neuregelung ist nun seit dem 01.03.2018 in Kraft und muss von allen Tierärzten verpflichtend umgesetzt werden.
Hintergrund für diese Gesetzesänderung ist der „One-Health-Gedanke“, der beinhaltet, dass die Gesundheit von uns Menschen eng mit der Gesundheit unserer Haustiere verknüpft ist: durch einen unbedachten Einsatz von Antibiotika bei Mensch und Tier – insbesondere von neueren Wirkstoffen, die auch als „Reserve-Antibiotika“ bezeichnet werden – kann es zu Antibiotika-Resistenzen kommen. Das bedeutet, dass ein Antibiotikum gegen bestimmte Bakterien nicht mehr wirkt, weil diese resistent geworden sind. Mit den neuen Richtlinien soll dieser Resistenzbildung vorgebeugt werden.
Aus diesem Grund müssen wir Tierärzte beim Einsatz von Antibiotika nun verschiedene Neuerungen beachten: die wichtigste Veränderung ist, dass wir Reserve-Antibiotika nur noch dann einsetzen dürfen, wenn wir im Labor ein so genanntes Antibiogramm machen lassen. Dazu müssen wir eine Tupferprobe des erkrankten Tieres ins Labor einsenden, wo dann getestet wird, welches Bakterium die Erkrankung verursacht und welches Antibiotikum dagegen wirksam ist. Auch, wenn die antibiotische Behandlung auf einen anderen Wirkstoff umgestellt werden soll, weil beispielsweise das erste Antibiotikum nicht greift, müssen wir nun ein solches Antibiogramm anfertigen lassen.
Obwohl der Grundgedanke dieser Neuregelung wichtig für die Gesundheit von uns allen ist, bedeutet die Umsetzung jedoch leider für einzelne Patienten, dass durch die notwendigen Laboruntersuchungen zusätzliche Kosten für Sie als Besitzer entstehen.
Als ganzheitlich arbeitende Tierärztinnen ist es jedoch ohnehin unser Bemühen, Antibiotika nur dann einzusetzen, wenn dies für die Behandlung Ihres Tieres unerlässlich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dabei nun einige zusätzliche, verpflichtende Regelungen beachten müssen! Wenn Sie weitere Fragen zur neuen Gesetzeslage haben, sprechen Sie uns an!
Neues Medikament namens Cytopoint
Neue Therapiemöglichkeit für Hunde mit Allergie: monoklonale Antikörper
Seit Ende 2017 ist in Deutschland ein neues Medikament namens Cytopoint der Firma Zoetis zur Behandlung von allergischen Hunden erhältlich. Cytopoint ist ein Präparat mit sogenannten monoklonalen Antikörpern.
Antikörper werden normalerweise von Abwehrzellen des Körpers, den B-Lymphozyten produziert, um sich an Erreger zu binden und diese so zu „markieren“, damit sie vom Immunsystem unschädlich gemacht werden können.
Die im Medikament Cytopoint enthaltenen Antikörper binden jedoch nicht an einen Erreger, sondern an einen körpereigenen Botenstoff, das so genannte Interleukin 31. Interleukin 31 spielt eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Juckreiz bei allergischen Hunden.
Bei der Therapie binden die Antikörper den Botenstoff Interleukin 31 und machen ihn damit unwirksam. Dadurch kann bereits die Entstehung von Juckreiz blockiert werden.
Monoklonale Antikörper binden ganz gezielt nur an diesem einen Botenstoff und haben dadurch sehr wenige Nebenwirkungen. Da es sich bei Antikörpern um Eiweißstoffe handelt, können diese durch den Körper sehr schnell und einfach abgebaut werden, ohne Nieren und Leber zu belasten. Auch dadurch werden die Nebenwirkungen minimiert und Cytopoint ist auch bei Leber- und Nieren-kranken Hunden einsetzbar.
Die Behandlung erfolgt einmal monatlich per Injektion (Spritze) unter die Haut; in 70-85% der Fälle wird eine Besserung des Juckreizes beobachtet.
Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob Cytopoint eine gute Behandlung für Ihren allergischen Hund sein kann.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin!
Wichtige Informationen
Neue Katzenschutzverordnung im Kreis Unna
Zum 01.01.2018 ist im Kreis Unna eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft getreten, die sich auf alle wildlebenden und Freigänger-Katzen bezieht. Die Verordnung besagt im Wesentlichen, dass alle freilaufenden Katzen und Kater kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein müssen. Für diese Regelungen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten; innerhalb dieser Frist müssen Halter von Freigängerkatzen diese kastrieren, chippen und bei der TASSO registrieren lassen. Um die wildlebenden Katzen ebenfalls kastrieren und kennzeichnen zu können, arbeitet der Kreis Unna mit den örtlichen Tierschutzvereinen zusammen.
Warum wurde diese Verordnung erlassen?
Freilebende Katzen sind häufig krank; sie haben oft Parasiten wie Würmer, Zecken und Flöhe und leiden unter chronischen (Virus-)Erkrankungen. Außerdem vermehren sich freilebende, unkastrierte Katzen sehr schnell; die Katzenwelpen sind häufig ebenfalls krank und unterernährt. Die Kastration aller freilebenden Tiere sowie aller Hauskatzen mit Freigang soll diesen Problemen vorbeugen.
Durch die Kennzeichnung und Registrierung aller kastrierten Katzen sind die Tiere eindeutig identifizierbar und es kann nachvollzogen werden, dass sie kastriert sind. Die Kennzeichnung und Registrierung ermöglicht es außerdem, dass entlaufene Tiere wieder zu ihrem Halter zurückgebracht werden können.
Wie laufen Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ab?
Katzen werden ungefähr im Alter von einem halben Jahr geschlechtsreif. Die Katzenschutzverordnung schreibt daher vor, dass alle Freigänger – sowohl weibliche als auch männliche Tiere – ab einem Alter von fünf Monaten kastriert werden müssen oder ansonsten bis zur Kastration zu einem späteren Zeitpunkt nicht nach draußen dürfen, sondern im Haus bzw. in der Wohnung gehalten werden müssen. Die Kastration erfolgt unter Vollnarkose; bei männlichen Tieren werden die Hoden, bei weiblichen Tieren die Eierstöcke entfernt. Anschließend wird ein etwa reiskorn-großer Mikrochip unter die Haut implantiert. Die darauf gespeicherte Registriernummer wird dann zusammen mit Ihren Besitzerdaten an das Haustier-Register der TASSO e.V. übermittelt.
Gerne besprechen wir alle offenen Fragen mit Ihnen, bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin!
Weitere Informationen zur Katzenschutzverordnung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Unna unter folgendem Link: http://www.kreis-unna.de/index.php?id=9013.
Informationen zum Verein TASSO e.V. finden Sie im Internet unter folgendem Link: www.tasso.net